Die Angeklagten stehen im Sitzungssaal vor ihren Verteidigern. © Ulf Vogler/dpa
Manching – Im Prozess um den Diebstahl des Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum in Manching bei Ingolstadt haben die Verteidiger für drei der Angeklagten Freisprüche verlangt. In dem Verfahren sind vor dem Ingolstädter Landgericht vier Männer aus dem Raum Schwerin sowie aus Berlin angeklagt. Die beiden Anwälte des mutmaßlichen Haupttäters sollen am Donnerstag ihre Schlussvorträge halten, die Urteilsverkündung ist für den 29. Juli geplant. Der Prozess um den nach Angaben der Staatsanwaltschaft eineinhalb Millionen Euro kostbaren historischen Goldschatz läuft seit einem halben Jahr.
In den ersten Plädoyers warfen die Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft vor, dass sie praktisch nichts gegen ihre Mandanten in der Hand habe. Die Anklage bewege sich „im luftleeren Raum“, kritisierte Verteidiger Klaus Wittmann. Er beantragte für seinen Mandanten, einen 45-jährigen Berliner, einen Freispruch.
Der Angeklagte hatte bei seiner Festnahme einige Goldklumpen dabei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich dabei um einige Dutzend eingeschmolzene Münzen aus Manching handelt. Der zweite Verteidiger des 45-Jährigen, Thilo Bals, erklärte, dass die Herkunft des Goldes nicht gesichert sei. Die Goldklumpen bewiesen daher nichts. Die Staatsanwältin hatte am vorangegangenen Verhandlungstag für den Mann acht Jahre Gefängnis verlangt.
Auch die Verteidiger eines 44 Jahre alten Schweriners sahen keinen Beleg dafür, dass die Angeklagten sich zu einer Einbrecherbande zusammengeschlossen hätten. Es sei fraglich, ob es solch eine „Schweriner Gruppe“ gegeben habe, meinte Rechtsanwalt Uwe Kunik. Im Fall des 44-Jährigen verlangte die Verteidigung ebenfalls einen Freispruch, die Freilassung aus der Untersuchungshaft sowie eine Entschädigung für die zweijährige Haftzeit. Die Staatsanwältin hatte für diesen Angeklagten zehn Jahre Haft gefordert.
Die Verteidigung eines 52-Jährigen aus Schwerin, der Mittäter gewesen sein soll, beantragte ebenfalls einen Freispruch. „Es ist ein Null an Indizien“, sagte Anwalt Ullrich Knye. Seine Kollegin Regina Rick kritisierte auch die Strafforderungen der Staatsanwältin in dem Prozess. Für den 52-Jährigen hatte die Anklägerin sechseinhalb Jahre Gefängnis verlangt. „Dafür kann man jemanden umbringen“, meinte Rick.