Aigner legt sich mit AfD an

von Redaktion

Streit um Sommerempfang: Bundestagsabgeordneter ausgeladen

Harte Linie: Ilse Aigner überprüft die Gäste. © A.F. Schmidt

Bayerns wohl schönstes Fest: der Sommerempfang vor Schloss Schleißheim. © Kneffel/dpa

München – Ärger vor der Sommer-Sause: Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) verwehrt einem Gast der AfD den Zutritt zum großen Empfang nächste Woche in Schloss Schleißheim. Sie ordnet ihn dem rechtsextremen Spektrum zu und macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die AfD ist stocksauer und droht eine Klage an.

Der Sommerempfang bei (fast) immer prächtigem Wetter vor der abendlichen Schloss-Kulisse ist das begehrteste Polit-Fest Bayerns. Wobei es eigentlich ein Bürgerfest sein soll: Unter den 3000 Gästen sind nicht nur Politiker und Promis, sondern hunderte Ehrenamtliche. Sie feiern und speisen kostenlos, bei einer Tombola werden parallel tausende Euro für soziale Zwecke gesammelt. Das Motto heuer: „Ehrenamt in der Kommunalpolitik“. Jeder Landtagsabgeordnete ist eingeladen, deshalb auch die AfD. Jeder darf zudem eine Begleitperson anmelden.

Hier zieht Aigner die Reißleine. Der AfD-Abgeordnete Benjamin Nolte aus Weilheim nominierte einen Gast, der sich auf der Plattform X offen rechtsextrem geäußert hatte. Aigner sagt, „rechtsextreme Agitation“ und Anfeindungen passten nicht zum Ehrenamts-Fest. Sie habe „einzelfallbezogen“, so ein Sprecher, deshalb Gäste abgelehnt. „Die Landtagspräsidentin, die persönlich zu dem Sommerempfang einlädt, nimmt sich die Freiheit heraus, zu entscheiden, wer eine Einladung erhält oder aus sachlichen Erwägungen nicht eingeladen wird.“

Nach Informationen unserer Zeitung geht es um den Münchner Tobias Teich (41), der sogar Bundestagsabgeordneter ist. Er steht im AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes, weil er 2024 einen Tweet über den angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ durch Migration weiterverbreitet hatte. Das Gutachten, im Frühjahr publik geworden, gilt wohl als Handhabe, um mehrere unwillkommene Gäste fernzuhalten. Die AfD kontert, Aigner verletze ihre „Neutralitätspflicht“, sie wolle die Rechte der Opposition einschränken. Das sei ein „Missbrauch“ ihres Amtes, es bleibe nur noch der Weg einer Klage. Ob die Klage angenommen wird, ob eine Fußnote im AfD-Gutachten, Seite 194, dafür reicht, ob überhaupt ein Urteil vor der Sause am Dienstag kommt – offen.

Im Landtag wird sich der Streit aber gewiss fortsetzen. Da arbeiten Aigner und die Fraktionen von CSU, SPD, Grünen und Freien Wählern seit Monaten an Regeln, die ebenfalls darauf abzielen, erkannte Rechtsextreme aus dem Parlamentsgebäude fernzuhalten. Abgeordnete haben immer Zutritt, ihr freies Mandat ist streng geschützt. Geplant ist aber eine „Extremismusklausel“, um besonders radikale Mitarbeiter, die die AfD-Fraktion anstellen darf, nicht mehr aus der Staatskasse zu bezahlen. Rechtlich ist das wohl möglich, allerdings kamen die anderen vier Fraktionen bisher nicht recht in die Gänge.CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

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