„Rettet die Berge“: Juristen warnen

von Redaktion

Umstrittenes Modernisierungsgesetz könnte gegen EU-Recht verstoßen

Umstrittenes Projekt: Die Kampenwandbahn soll erweitert werden. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. © imago

München – Es ist die Woche der Wahrheit für die Initiative „Rettet die Berge“. Am Mittwoch stimmt der Landtag in zweiter Lesung über das umstrittene dritte Modernisierungsgesetz ab. Während CSU und FW das Gesetz als Beitrag zur Entbürokratisierung sehen, haben Naturschutzverbände seit Wochen auf Alarm geschaltet. Mit einer Petition, die bisher gut 38 000 Personen unterzeichnet haben, soll das Gesetz gestoppt werden. Am Dienstag ist erneut eine Kundgebung geplant, diesmal auf dem Münchner Marienplatz, es gibt Musik mit den Wellbrüdern., bevor am Mittwoch dann abgestimmt wird.

Ein neues Gutachten befeuert nun die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes, das unter anderem die Kriterien für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufweichen soll. Demnach würde die sogenannte UVP beim Bau von Beschneiungsanlagen nicht mehr ab 15, sondern ab 20 Hektar Pflicht (in Schutzgebieten ab 10 statt bisher 7,5 Hektar) vorgeschrieben. Auch beim Bau von Seilbahnen würden die Voraussetzungen gelockert. In einem Gutachten warnen vier Vorstandsmitglieder der Deutschen UVP-Gesellschaft vor der Änderung. Die Professorinnen Gesa Geissler (TU Berlin) und Marie Hanusch (Osnabrück) sowie Prof. Joachim Hartlik (Lehrte) sowie Dr. Stefan Balla vom erweiterten Vorstand weisen darauf hin, „dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht verstoßen“. Zur Begründung heißt es in dem Gutachten, das unserer Zeitung vorliegt, dass EU-Mitgliedsstaaten zwar einen Spielraum hätten, welche Vorhaben der UVP-Pflicht unterliegen. Doch sei dieser Bewertungsspielraum nicht „grenzenlos“ und dürfe nicht dazu führen, dass „in der Praxis die Mehrheit aller Projekte einer bestimmten Art von vornherein von der Pflicht zur UVP ausgenommen wären“. Genau dies wäre in Bayern der Fall, sagen die Juristen. Sie nehmen an, dass die Änderungen so weitreichend sind, dass künftig „ein Großteil, wenn nicht alle Vorhaben aus den Bereichen Skipisten, Beschneiungsanlagen und Skiliften“ aus der UVP-Pflicht herausfallen würden. Für Vorhabensträger, also zum Beispiel Skiliftbetreiber, sehen die Juristen die Gefahr der Verunsicherung – denn sie müssen damit rechnen, dass ihr Plan zwar in Bayern genehmigt, dann aber mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gestoppt werde.

Für den Fraktionsvize der Grünen im Landtag, Johannes Becher, ist das Gesetz ein „Angriff auf die Natur und die bayerische Bergwelt“. Das Gesetz stehe aber auch juristisch auf wackligen Füßen. Es müsse gestoppt werden.DIRK WALTER

Artikel 8 von 11