Augsburg – Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Augsburg-Gablingen gegen seine Suspendierung im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen abgewiesen.
Das Justizministerium hatte den Mann nach Angaben des Gerichts im Oktober mit sofortiger Wirkung suspendiert. Der Bescheid wurde damit begründet, dass dem Mann vorgeworfen werde, bei der Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben eine Körperverletzung im Amt begangen zu haben. Dagegen hatte der Beamte geklagt und dies damit begründet, dass der Tatvorwurf vollkommen unkonkret sei. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Angesichts des im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwurfs und des hohen öffentlichen Interesses an den Vorfällen in der JVA wäre eine ernsthafte Störung des Dienstbetriebs zu befürchten, wenn der Mann während des strafrechtlichen Ermittlungs- und beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens weiter beschäftigt würde, hieß es zur Begründung.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verschiedener Vorwürfe gegen mehr als ein Dutzend Justizbedienstete aus Gablingen. Es geht hauptsächlich darum, ob Gefangene in den Sicherheitshafträumen der JVA vom Personal misshandelt wurden.