Bromme-Klage erfolglos

von Redaktion

Ex-Sparkassenchef kämpft um Ruhegeld

Miesbach – Der frühere Miesbacher Sparkassen-Chef Georg Bromme ist wie erwartet mit seiner Klage um entgangene Pensionsansprüche vor dem Oberlandesgericht gescheitert. Der Senat von Richter Frank Tholl wies gestern die Klage ab. Grund: Die Kreissparkasse ist der falsche Ansprechpartner. Der Arbeitgeber des mittlerweile 76-Jährigen war der Landkreis Miesbach. Ihn hätte Bromme verklagen müssen. Doch das war schon dem erstinstanzlichen Gericht, dem Landgericht MünchenII, nicht aufgefallen. Bromme fordert seit Jahren sein vertraglich zugesagtes Ruhegehalt von 12000 Euro pro Monat ein. Der 76-Jährige war jedoch wegen Untreue in Ungnade gefallen und zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 300 Sozialstunden verurteilt worden. Unter seiner Leitung hatte die Sparkasse jahrelang Kommunalpolitikern Geschenke zukommen lassen.WAL

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