Ein Flugzeug hebt am Flughafen München ab. Ob es eine 3. Startbahn geben soll, bleibt umstritten. © IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.
München – Für die 3. Startbahn am Flughafen München gibt es quasi ein ewiges Baurecht. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof hat alle acht Klagen dagegen abgewiesen. Die Baugenehmigung trete nicht, wie sonst üblich, nach zehn Jahren im März 2026 außer Kraft, urteilten die Richter.
Kaum wurde das Urteil am Mittwochnachmittag publik, machte sich unter den Gegnern Fassungslosigkeit und Entsetzen breit. „Das war kein Urteil im Namen des Volkes, sondern ein Urteil im Namen des Flughafens“, kommentierte Michael Buchberger, Vorsitzender der Bürgerinitiative Freising-Attaching und einer der Kläger. „Ein bitterer Tag“, kommentierte der Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher, der in Freising wohnt. „Enttäuschend“, so sah es Christine Margraf vom Bund Naturschutz, der zusammen mit Stadt und Landkreis Freising, der Gemeinde Berglern und den Privatklägern vor Gericht gezogen war. Die Klage richtet sich gegen einen sogenannten Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern. Die Behörde hatte im Jahr 2024 auf Antrag des Flughafens amtlich erklärt, dass der Planfeststellungsbescheid (also die Baugenehmigung) für die Startbahn unbefristet gültig sei. Normalerweise erlischt eine Baugenehmigung, wenn zehn Jahre nach dem rechtskräftigen Bescheid nicht mit dem Bau begonnen wurde. Dagegen zogen die Gegner der 3. Startbahn vor Gericht – unterlagen jetzt jedoch.
In diesem Fall, so sah es jetzt der Verwaltungsgerichtshof, habe die Flughafen München GmbH (FMG) bereits einige Maßnahmen aus dem Planfeststellungsbeschluss durchgeführt: neben Grunderwerb für den Bau der Flugpiste zählt das Gericht unter anderem auch den Bau des S-Bahn-Tunnels für den Erdinger Ringschluss dazu. Er wurde damals zusammen mit der Startbahn genehmigt und ist mittlerweile im Rohbau fertiggestellt. Außerdem waren damals auch Straßenausbauten im Osten des Flughafens durchgewunken worden – auch sie sind bereits teilweise umgesetzt. Insgesamt wertete das Gericht „die von der FMG bereits durchgeführten Maßnahmen (…) als ausreichend“, um von einem Beginn der Plandurchführung auszugehen, heißt es in einer Mitteilung. „Damit tritt der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft.“
Gegner wollen nicht aufgeben
Die Gegner der Startbahn hatten gehofft, dass der Planfeststellungsbeschluss geteilt wird – dann hätte die Startbahn ausgeklammert werden können. Dem folgte das Gericht nicht. Doch auch so klingt es nicht so, als wollten die Kläger jetzt aufgeben. „Die FMG hat noch lange nicht alle Grundstücke, die zum Bau der 3. Startbahn benötigt werden“, erklärte die Anwältin Ursula Philipp-Gerlach, die den Bund Naturschutz vertritt. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die höchstrichterlich noch nicht geklärt seien, etwa „ob nach so langer Zeit Enteignungen zulässig sind“.
Margarethe Stadlbauer vom Bund Münchner Bürgerinitiativen, die als frühere Bewohnerin in Fahrenzhausen den Prozess verfolgte, sprach von einer Missachtung des Bürgerwillens und einem „Skandal“. 2012 war der Startbahnbau in München durch einen Bürgerentscheid verhindert worden. Doch drei Wochen später, so kam jetzt beim Prozess heraus, hatte es die Gesellschafterversammlung der FMG gegen die Stimmen von München abgelehnt, die Planung einzustellen.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichthofes ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig. Stadt und Landkreis Freising ließen es offen, ob sie den Weg gehen. Doch die Anwältin des Bund Naturschutz deutete an, dass darüber nachgedacht wird. „Unsere fachlichen und rechtlichen Argumente sind gut, der Prozess hat eine Menge Ansatzpunkte für eine Revision aufgezeigt.“ DIRK WALTER