KOMMENTAR

Vielleicht legitim, aber nicht gerecht

von Redaktion

Startbahn-Urteil

Die Weisheit der Justiz ist unergründlich. Jetzt hat sie der umstrittenen 3. Startbahn am Flughafen eine Baugenehmigung zugebilligt, die bis in alle Ewigkeit gilt. Das ist ein erstaunliches Urteil!

Die Begründung fordert den gesunden Menschenverstand, der ja auch irgendwie bei der Abfassung von Urteilen mitwirken sollte, schon etwas heraus. In dem umstrittenen Planfeststellungsbeschluss wurden 2016 mehrere Bauprojekte genehmigt, die nichts miteinander zu tun haben. Schon das war eigentlich unverständlich. Ebenso unbegreiflich ist aber, dass das Baurecht für die Startbahn nun ewig gelten soll, nur weil ein ganz unabhängig davon damals ebenfalls genehmigter S-Bahn-Tunnel schon in Bau ist.

Immerhin waren die Begleitumstände des Prozesses erhellend. Es kamen Details ans Tageslicht, die bisher verschwiegen wurden. Etwa, dass die Startbahn 2,5 Milliarden Euro kosten würde. Oder dass der Flughafen insgeheim damit rechnet, dass sie bis 2035 gebaut sein wird. Schon deswegen hat sich die Klage für die Startbahn-Gegner gelohnt.

Juristisch wird man nun wahrscheinlich nicht mehr viel ausrichten können. Es wird nun noch schwieriger, die Startbahnpläne endgültig zu beseitigen, egal, wie sich Zeitgeist, Weltlage und der Zustand des Klimas ändern. Was bleibt, ist aber der politische Kampf. Er wird weitergehen. Und das Ziel der Startbahn-Gegner ist unverändert klar: Statt eines Moratoriums soll die Staatsregierung das endgültige Ende aller Startbahnpläne beschließen. Für immer und ewig. Im Moment sieht es nicht danach aus.

Die Anwohner des Flughafens werden daher wohl weiter mit dem Damoklesschwert leben müssen. Das ist bitter.DIRK.WALTER@OVB.NET

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