Wolf im Visier

von Redaktion

Erstmals „günstiger“ Erhaltungszustand

München – Die Bundesregierung hat ihren Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfs sowie 300 weiterer EU-weit geschützter Arten und Lebensräume zum 31. Juli an die EU-Kommission übermittelt. Zuletzt hatte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) in einem Brief an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) davor gewarnt, die Frist erneut zu vertrödeln.

Der Bericht umfasst die Entwicklung von 2019 bis 2024. In Teilen Deutschlands gilt laut Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium der Erhaltungszustand des Wolfs jetzt erstmals als „günstig“. In der „atlantischen Region“, die die Nordseeküste sowie Teile von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und NRW umfasst, habe sich die Population „deutlich positiv entwickelt“. Der Wolf solle ins Jagdgesetz aufgenommen werden. „Günstiger“ Erhaltungszustand bedeutet laut FFH-Richtlinie der EU, dass Lebensraum und Nahrungsangebot ausreichen, um das Überleben der Wölfe langfristig zu sichern. Ihre Anzahl ist zudem so groß, dass die Art nicht wieder ausstirbt. 2023/2024 wurden in Deutschland 209 Rudel und 1600 Individuen nachgewiesen. Im letzten FFH-Bericht 2019 wurde der Erhalt des Wolfes noch als „ungünstig“ bewertet, sodass die Art nicht bejagt werden durfte.

Beim Rest von Deutschland, der „kontinentalen Region“, sowie der „alpinen biogeografischen Region“ soll der Zustand der Wolfspopulation erst in einigen Monaten nachgeliefert werden – bis dahin gilt der Erhaltungszustand als „unbekannt“, weshalb der Deutsche Bauernverband der Bundesregierung bereits „taktische Verzögerung“ vorwirft.DPA/AFP

Artikel 6 von 11