GOLDRAUB

Ankläger verzichten auf Revision

von Redaktion

Ingolstadt – Trotz des Teil-Freispruchs für einen der vier Angeklagten verzichtet die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil wegen des Gold-Diebstahls von Manching auf eine Revision. Ein Sprecher des Landgerichts Ingolstadt berichtete, dass während der Revisionsfrist kein Antrag der Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil Revision eingelegt oder angekündigt. Ihre Mandanten waren zu Gefängnisstrafen zwischen vier Jahren, neun Monaten und elf Jahren verurteilt worden.

Angeklagt waren drei Männer aus dem Raum Schwerin sowie ein Angeklagter aus Berlin. Die Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt, ihnen wird eine Reihe von Einbrüchen über einen langen Zeitraum vorgeworfen. Der bekannteste Fall ist der Einbruch ins Manchinger Museum, bei dem der 2100 Jahre alte keltische Goldschatz gestohlen wurde. Drei der Männer wurden wegen des Museumseinbruchs verurteilt, ein 44-jähriger Schweriner wurde freigesprochen. Eine Beteiligung könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der 44-Jährige erhielt wegen anderer Taten jedoch eine siebenjährige Haftstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung aller vier Angeklagter wegen des Diebstahls des Keltengoldes verlangt und dann angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Nach Abwägung der Begründung des Vorsitzenden Richters bei der Urteilsverkündung sehe man nun ein „sachgerechtes Urteil“.DPA

Artikel 2 von 11