Verstößt neues Gesetz für Pisten und Seilbahnen gegen EU-Recht?

von Redaktion

München – Teile des seit Anfang August in Bayern geltenden dritten Modernisierungsgesetzes, mit dem die Pflicht für Umweltverträglichkeitsprüfungen begrenzt wird, verstoßen laut einem Gutachten „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gegen EU-Recht. Zu dem Ergebnis kommt Staatsrechtler Kurt Faßbender (Uni Leipzig). Das Gutachten, das der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn in Auftrag gegeben hat, bezweifelt die gelockerten Vorgaben für besagte Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei Schneekanonen, Skipisten und Seilbahnen. Anders als im Gesetzgebungsverfahren behauptet, sei laut Gutachten „tatsächlich mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und auch auf das Klima zu rechnen“. Dabei sei es nicht relevant, wie groß ein Skigebiet sei, wo der Kunstschnee zum Einsatz komme oder wie lang eine Seilbahn sei. Möglicherweise verstößt das Gesetz auch gegen die Alpenkonvention.

Das am 23. Juli von CSU und Freien Wählern im Landtag verabschiedete Gesetz sieht unter anderem eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte für die UVP-Pflicht vor. So wird diese bei Beschneiungsanlagen erst ab einer Fläche von mehr als 20 Hektar (zuvor 15) und in Schutzgebieten ab 10 Hektar (zuvor 7,5) vorgeschrieben. Bei Skipisten wurde die Grenze von 10 auf 20 und in Schutzgebieten von 5 auf 10 Hektar erhöht. Auch für Seilbahnen und Lifte wurden die Bedingungen gelockert.

Im Gesetzgebungsverfahren hatten bereits SPD und Grüne massive Kritik an den Plänen der Staatsregierung geäußert. Auch das Bündnis „Rettet die Berge“, dem Politiker, Umweltschützer und Verbände wie der Alpenverein angehören, ist dagegen. Die Staatsregierung hatte die Änderungen mit Bürokratieabbau begründet.

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