Drohne kreist über Polizeipräsidium

von Redaktion

Es surrte und schwirrte direkt vor ihren Fenstern: Am Montagnachmittag wunderten sich die Polizeibeamten im Münchner Präsidium in der Altstadt, als direkt neben ihnen eine Drohne aufstieg und über dem Gebäude kreiste. Strikt verboten!

Einen langen Weg zum Tatort hatten die Beamten nicht. Schnell war auch der Täter ausgemacht: Ganz in der Nähe vor einem Modegeschäft stand der Drohnenpilot, ein 23-jähriger Tourist aus Hessen. Vielleicht hatte der Mann gar nichts Böses im Sinn gehabt, aber er verstieß damit gleich gegen mehrere Regelungen und beging eine Ordnungswidrigkeit: gegen das Bayrische Straßen- und Wegegesetz, die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz. Der Betrieb von Drohnen ist unter anderem über Wohngebieten, Behörden und diplomatischen Vertretungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten untersagt.NBA/FOTO: SCHLAF

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