Kruzifix-Urteil jetzt rechtskräftig

von Redaktion

Wolnzach – Das Urteil, wonach ein großes Kruzifix am Eingang de Gymnasiums Wolnzach hätte abgehängt werden müssen, ist rechtskräftig. „Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nicht eingelegt“, teilte ein Gerichtssprecher mit. In der Entscheidung vom 8. Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schule das Kreuz hätte entfernen müssen – so, wie es zwei Schülerinnen lange vergeblich gefordert hatten. Diese haben mittlerweile die Schule längst verlassen. „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert“, hieß es in dem Urteil. Der Schulleiter hatte sich auch nach dem Urteil geweigert, das Kreuz abzuhängen.

Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Dennoch wolle sie sich intensiv mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen, kündigte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) an. Sie betonte: „Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe“ – Werte, die „unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen“.MM/DPA

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