Das Ehrenamt Bürgermeister

von Redaktion

Bernbeurens Bürgermeister Karl Schleich ist 50 bis 60 Stunden pro Woche im Rathaus beschäftigt. Ehrenamtlich. © T. Kuchler

München – Karl Schleich ist eigentlich Sozialpädagoge. Doch seit der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 ist er vor allem ehrenamtlich Bürgermeister der Gemeinde Bernbeuren im Kreis Weilheim-Schongau. Ehrenamt – das klingt immer ein bisschen nach Hobby, sozialem Engagement. Aber für Schleich heißt das: „Ich bin Vollzeit mit dem Bürgermeisteramt beschäftigt.“ 50 bis 60 Stunden die Woche. Für seinen gelernten Beruf bleibt da keine Zeit mehr.

Wie Schleich geht es in Bayern vielen Bürgermeistern. Wird das Amt ehrenamtlich ausgeführt, hat der Gemeindechef neben einem Knochenjob auch persönliche Nachteile. „Zum Beispiel weniger Rente, schlechtere Karrierechancen“, sagt Maximilian Sertl vom Bayerischen Gemeindetag. Nicht gerade verlockend – und das ist fatal, wenn es darum geht, Bewerber für kommunalpolitische Ämter zu begeistern. „Man findet in allen Bereichen, auch in Vereinen, immer weniger Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren“, sagt Sertl. Dazu kommt, dass das Amt des Bürgermeisters immer herausfordernder wird. Wer einen qualifizierten Kandidaten will, muss als Arbeitgeber etwas bieten.

Schon jetzt gibt es in Kommunen über 5000 Einwohnern keinen einzigen ehrenamtlichen Bürgermeister mehr, weiß Sertl. Im ganzen Landkreis München und Starnberg auch nicht. Selbst in der Größenklasse zwischen 2001 und 3000 Einwohnern waren nach der letzten Wahl bayernweit 207 von 332 Bürgermeistern hauptamtlich. Die meisten Ehrenamtlichen gibt es in den kleinen Gemeinden bis zu 1000 Einwohner: 141 standen nur zwei hauptamtliche Amtsinhaber gegenüber.

Doch derzeit gibt es in vielen Gemeinden Diskussionen darüber, ob das Bürgermeisteramt ehren- oder hauptamtlich ausgeführt werden soll. Das merken sie auch beim Gemeindetag, wo viele Anfragen dazu aufschlagen. Denn erstens stehen im März 2026 Kommunalwahlen an, und zweitens gibt es durch die Kommunalrechtsreform aus dem Jahr 2023 niedrigere Hürden für das Hauptamt. „Eine starre Altersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister sowie Landräte erscheint nicht mehr zeitgemäß“, hieß es in dem Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung 2023.

Noch zur letzten Wahl galt die Regel, dass erst ab 10 000 Einwohnern zwingend ein Hauptamt erforderlich ist. „Die Grenzen wurden halbiert“, erklärt Sertl vom Gemeindetag, der schon länger auf eine Anpassung gedrängt hatte. Jetzt ist ein Bürgermeister von mindestens 5000 Einwohnern automatisch im Hauptberuf tätig. Zwischen 2500 und 5000 Einwohnern ist grundsätzlich auch ein berufsmäßiger Bürgermeister vorgesehen – das könnte aber durch einen Beschluss geändert werden. Nur unter 2500 Einwohnern ist erst einmal das Ehrenamt vorgesehen. Der Gemeinderat kann das per Satzungsänderung aber auch ändern. Auch in Bernbeuern mit 2466 Einwohner wird derzeit geprüft und diskutiert, ob „wir in der nächsten Legislaturperiode auf hauptamtlich umstellen“, sagt Bürgermeister Schleich.

Es gibt aber auch Kollegen, die beim Ehrenamt bleiben wollen. Hans Lang, Bürgermeister von Iffeldorf, hat neulich einen schönen Satz gesagt: „Ich bin ein Vollzeit arbeitender ehrenamtlicher Bürgermeister.“ Seit der Kommunalwahl 2020 ist er im Amt, seine Gemeinde hat 2700 Einwohner – er könnte das auch hauptamtlich machen. Das würde bedeuten, dass er statt einer Aufwandsentschädigung von 4500 bis 5000 Euro im Monat gut 6000 Euro bekommen würde. Doch Lang will das nicht – um der Gemeinde Kosten zu sparen.

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