3. Startbahn: Neue Klage möglich
Urteilsbegründung zum ewigen Baurecht liegt vor
Abflug am Airport: Künftig auf drei Bahnen? © M. Fritz
München – Für die geplante 3. Startbahn am Flughafen München gibt es faktisch ein ewiges Baurecht, weil mit ersten Maßnahmen schon begonnen worden ist und das Baurecht daher nicht nach zehn Jahren erlischt. Mit dieser Nachricht schockte der Bayer