Abflug am Airport: Künftig auf drei Bahnen? © M. Fritz
München – Für die geplante 3. Startbahn am Flughafen München gibt es faktisch ein ewiges Baurecht, weil mit ersten Maßnahmen schon begonnen worden ist und das Baurecht daher nicht nach zehn Jahren erlischt. Mit dieser Nachricht schockte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende Juli die Startbahn-Gegner, die gehofft hatten, dass die Baugenehmigung im Jahr 2026 ausläuft, weil der eigentliche Startbahn-Bau noch nicht begonnen wurde – es gilt ja ein Moratorium der Bayerischen Staatsregierung.
Nun hat das Gericht die schriftlichen Urteilsgründe nachgereicht. Hauptgrund für die ohne zeitliche Grenze gültige Baugenehmigung sei, dass mit der Durchführung des Plans schon begonnen wurde, heißt es in einer Pressemitteilung, die gestern veröffentlicht wurde. Unter anderem seien nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses rund 70 der insgesamt 300 Hektar nötigen Flächen vom Flughafen erworben worden – das sei eine „nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung“. Auch Baumaßnahmen seien „bei einer Gesamtbetrachtung“ als Beginn zu werten, so etwa ein 1,8 Kilometer langer S-Bahn-Tunnel. Die Gesamthöhe der bisherigen Ausgaben beziffert das Gericht auf 270 Millionen Euro.
Gegen das Urteil gibt es jetzt noch ein juristisches Schlupfloch. Die Gegner der Startbahn haben einen Monat Zeit, um eine sogenannte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. „Wir müssen uns da jetzt reinfuchsen und werden in zwei bis drei Tagen beraten“, sagte Christian Magerl von der Anti-Startbahn-Vereinigung „Aufgemuckt“. Eine Beschwerde sei „durchaus vorstellbar“, zu bedenken seien freilich „erhebliche Kosten“ im Falle einer erneuten juristischen Niederlage.DW