Urteil zum Garchinger Reaktor
Naturschützer scheitern vor Gericht mit ihrer Beschwerde
München – Dem übergangsweisen Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II mit hochangereichertem Uran stehen keine rechtlichen Hürden mehr im Weg. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Darin wird die Beschwerde des Bund Naturschutz zurückgewiesen, der sich gegen