DAS PORTRÄT

Eine Tätowierung für den Ernstfall

von Redaktion

Brigitte Sageder zeigt ihre Tätowierung. © EO

Brigitte Sageder hat sich drei Buchstaben auf ihr Dekolleté tätowieren lassen: DNR. Die Abkürzung für „Do not resuscitate“. Die 69-Jährige aus Hallbergmoos möchte im Ernstfall nicht reanimiert werden. Sie weiß, dass ihre Tätowierung nicht rechtlich bindend ist. Aber zumindest ein Signal.

Brigitte Sageder trägt eine Tätowierung für den Ernstfall. Sie will im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands nicht wiederbelebt werden. Dieser Wille soll für alle sofort erkennbar sein, deshalb hat sie sich in ihren Ausschnitt die Buchstaben DNR für „Do not resuscitate“ tätowieren lassen. Diese Entscheidung hat die 69-jährige Lehrerin aus Hallbergmoos (Kreis Freising) vor fünf Jahren getroffen – als sie in den Ruhestand ging. „Es passiert schnell mal etwas – ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall. Für den Fall der Fälle habe ich alles selbst geregelt – und meine Kinder stehen nicht vor schwierigen Entscheidungen“, betont sie.

Allerdings weiß Sageder, dass ihr Tattoo keine rechtsverbindliche Patientenverfügung ist. Ärzte müssen den tätowierten Willen im Zweifelsfall nicht befolgen. Ohne unterschriebene Patientenverfügung sind sie sogar dazu verpflichtet, alle nötigen Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen. „Aber das Tattoo ist ein sichtbares Zeichen meines Willens“, betont sie. „Jeder Sanitäter und jeder Arzt weiß, wofür DNR steht.“ In ihrem Geldbeutel hat sie außerdem einen Hinweis auf ihre detaillierte Patientenverfügung sowie die Telefonnummer ihrer Tochter. Sie hat sich auf den Ernstfall vorbereitet. Deshalb hat sie noch ein zweites Wort tätowiert: Körperspende. Die Entscheidung, ihren Körper nach dem Tod der Medizin zu schenken, beschäftigt sie schon seit den 70er-Jahren. Für ihre Familie war es anfangs nicht einfach, das zu akzeptieren. Schließlich wird es kein Grab geben, wenn sie gestorben ist. Zu ihrem Sohn sagt Sageder: „Wenn du an mich denken willst, kannst du das an jedem Ort tun. Du musst dafür nicht auf den Friedhof rennen.“

Das Tattoo löst im Bekanntenkreis regelmäßig Diskussionen aus. Und das ist gut so, findet Sageder: „Man setzt sich mit dem Thema Sterben auseinander.“ Die meisten Reaktionen seien positiv. Die Tätowierung mag rechtlich nicht bindend sein, sagt sie, aber sie zeige: „Ich möchte über mein Lebensende selbst bestimmen.“EVA OESTERREICH

Artikel 1 von 11