Geldstrafe für den Zechpreller

von Redaktion

Urteil in Innsbruck: Jimi Blue Ochsenknecht muss nicht in Haft

Hotelier Wilhelm Steindl aus Kirchberg blieb lange auf einer Rechnung von 13 827 Euro sitzen.

Jimi Blue Ochsenknecht vor Prozessbeginn wegen schweren Betrugs am Landesgericht Innsbruck. © Expa/johann Groder/dpa

Innsbruck – Das war kurzer Prozess: Um 09.38 Uhr betrat Jimi Blue Ochsenknecht (33) den Innsbrucker Schwurgerichtssaal – und schon um 10.48 Uhr verließ er das Gericht wieder als freier Mann: Für den Hotel-Betrug von Kitzbühel muss der Münchner Jung-Star gerade mal 18 000 Euro zahlen. Wenn er das binnen sechs Monaten tut, ist er nicht mal vorbestraft.

Weißes Hemd und Leinenhose, rosa Adidas-Sneakers: So präsentierte sich der Schauspieler Richterin Heide Maria Paul. „Ich sage, dass ich die ganze Verantwortung übernehmen möchte, dass ich nicht bezahlt habe“, antwortete er auf die Frage, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekenne.

Der Medienandrang war enorm, schon zwei Stunden vor dem Prozess drängten sich Kamerateams auf dem Flur. Dabei ging es eigentlich nur um ein Delikt mit Höchststrafe von drei Jahren – doch die nicht bezahlte Rechnung aus dem Kirchberger Hotel „Sonne“ über 13 827,35 Euro hatte Ochsenknecht Ende Juni für 23 Tage ins Gefängnis und diverse weitere Ermittlungsverfahren in Deutschland und Österreich ans Licht gebracht. Nach einer aufsehenerregenden Knast-Tour von Hamburg nach München war Ochsenknecht vor einem Monat an die Tiroler Justiz übergeben worden. Gegen 15 000 Euro Kaution und Abgabe seines Reisepasses durfte er das Gefängnis aber bis zum Prozess wieder verlassen.

Überraschend wurde im Verfahren gestern ein Strafbefehl des Amtsgerichts München gegen den Promi-Sohn bekannt, der am 22. Februar 2025 rechtskräftig wurde: Weil er im März 2022 in Grazer Lokalen die Hochzeit seiner Schwester feierte und 1900 Euro für Speisen und Getränke schuldig blieb, soll er 3200 Euro Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte das Verfahren zuvor wegen Verjährung eingestellt.

Der Innsbrucker Staatsanwalt rechnete daher scharf mit dem Angeklagten ab: „Das im Hotel hier bei uns war kein einmaliger Ausrutscher, das kam öfter vor, dass er in hochpreisigen Lokalen zu Gast war und nicht bezahlt hat.“ Er habe seinen Promi-Bonus schamlos ausgenutzt: „Er hatte die dekadente Einstellung: Ich bin der Herr Ochsenknecht, ich brauche das nicht zu bezahlen.“ Deswegen sprach er sich auch strikt dagegen aus, Ochsenknecht lediglich mit einer Geldbuße davonkommen zu lassen.

Auch die öffentlichkeitswirksame Entschuldigung per Handschlag beim geprellten Hotelier Wilhelm Steindl vorm vollbesetzten Gerichtssaal wirkte wie einstudiert. „Es hätte niemals so weit kommen müssen“, sagte Ochsenknecht zu Steindl und tätschelte ihm den Arm. Dabei hatte dieser zuvor berichtet, wie er monatelang von dem Schauspieler hingehalten wurde. „Als er beim Auschecken sagte, dass seine Kreditkarte nicht funktioniert, habe ich ihm die Bezahlung per Rechnung angeboten. Ich gab ihm einen Vertrauensvorschuss.“ Erst als er eine Zivilklage beim Bezirksgericht Kitzbühel androhte, bot der Prominente eine Ratenzahlung an. „Aber es ist nichts eingegangen.“ Bezahlt wurde die Rechnung schließlich am Tag nach der Festnahme Ochsenknechts am Hamburger Flughafen durch dessen Ex-Freundin.

Bizarrerweise bat der Angeklagte auch nun wieder um Ratenzahlung für die 18 000 Euro. Die Richterin gewährte ihm sechsmal 3000 Euro. „Ich gebe mein Bestes, das schnell zu bezahlen“, sagte Ochsenknecht noch, bevor er rasch den Saal verließ. „Mein Mandant ist natürlich erleichtert“, sagte sein Verteidiger Matthias Holzmann im Anschluss. Ob er nun auch seinen eingezogenen Reisepass zurückbekommt, dazu äußerte sich der Staatsanwalt im Prozess nicht.

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