München – Die Landtags-AfD wehrt sich vor Gericht dagegen, dass Pöbler und Störer im Landtag seit Sommer 2024 zur Kasse gebeten werden können. Man habe vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes eingereicht, teilte die Fraktion mit. Der bislang einzige Abgeordnete, gegen den ein Ordnungsgeld von 1000 Euro verhängt wurde, der AfD-Politiker Oskar Lipp, habe parallel Klage erhoben.
Die bisher für Störungen im Landtag erteilten Rügen waren im Juni 2024 abgeschafft worden. Stattdessen gibt es nun ein dreistufiges Verfahren, bei dem zunächst ein Ordnungsruf erteilt wird. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro, bei Wiederholungstätern von bis zu 4000 Euro – und als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen. Die Entscheidung über das Verhängen eines Ordnungsgeldes trifft das Landtags-Präsidium.
Ordnungsgelder sind keine bayerische Eigenheit – es gibt sie auch im Bundestag. Mit dem neuen bayerischen Ordnungsgeld ging der Landtag allerdings deutlich über die Bußgeldordnung im Bundestag hinaus: Hier beträgt das Ordnungsgeld zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro.DPA