Fall Genditzki: Anwältin fordert 30 000 Euro von freigesprochenem Justizopfer

von Redaktion

Kämpft für eine Entschädigung: Manfred Genditzki mit seiner Anwältin Regina Rick. © SIG JANTZ

München – Manfred Genditzki hat in den vergangenen Jahrzehnten viele Gerichtssäle von innen gesehen. Am Mittwoch kam wieder einer hinzu, diesmal im Münchner Zivilgericht: Seine frühere Anwältin Dagmar Schön verklagt den 65-Jährigen auf knapp 30 000 Euro für Honorare, die er ihr angeblich schuldet.

Genditzki war 2010 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Im Oktober 2008 sollte er seine 87-jährige Nachbarin in ihrer Wohnung in Rottach-Egern (Kreis Miesbach) nach einem Streit in ihrer Badewanne ertränkt haben. Tatsächlich handelte es sich um einen tragischen Unfall, mit dem er nichts zu tun hatte. Das erkannte die Justiz aber erst bei einem Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2023 an. Zwischenzeitlich hatte er mehr als 13 Jahre im Gefängnis gesessen, die meiste Zeit in der Haftanstalt Landsberg. Genditzki streitet derzeit gemeinsam mit seiner langjährigen Anwältin Regina Rick mit dem Freistaat um eine Entschädigung für seine verlorene Lebenszeit – rund 750 000 Euro.

Und nun noch: die Zivilklage von Anwältin Schön. Sie war zwischen 2013 und 2019 – während er in Haft saß – für Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Dafür traf sie eine Honorarvereinbarung mit Genditzki. Schön behauptet, ihr Anspruch auf das Geld sei laut dem Vertrag in dem Moment fällig geworden, als Genditzki freigesprochen wurde – als eine Art Erfolgshonorar. Genditzki sieht das anders. Er ist der Meinung, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt sind. Richter Matthias Knoblauch deutete an, dass er die Ansicht teilt.

Pikant eine Geschichte, die Genditzki vor Gericht vortrug: Schön habe versucht, Rick ihren Job streitig zu machen. Dafür habe sie den Gefangenen besucht und ihm eine vorbereitete Kündigung vorgelegt. Wenn er nicht unterschreibe, „dann werden Sie hier noch lange sitzen”, habe Schön gesagt. „Und das tut weh, wenn man in Landsberg sitzt”, fügte Genditzki hinzu. Schöns Antwort in der Verhandlung: „Absoluter Schwachsinn.”

Journalisten hatte Schön im Vorfeld mit einer Pressemitteilung auf den Zivilprozess aufmerksam gemacht. Anwältin Rick konterte gegenüber Journalisten, sie habe „kein Interesse, mit dem Fall immer wieder an die Öffentlichkeit zu gehen”. Sie kämpfe weiter dafür, dass Genditzki „angemessen entschädigt” werde. Das Urteil im Anwalts-Prozess soll Anfang November fallen.TOM SUNDERMANN

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