Bad Grönenbach – Gegen einen Landwirt aus dem schwäbischen Bad Grönenbach ist ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen worden. Die bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist überzeugt, dass der Mann als Betriebsleiter eines Milchviehhofes wiederholt und gravierend gegen Tierschutzvorschriften verstieß. Er soll unter anderem unerlaubt Elektrotreiber bei Kühen eingesetzt, sie unsachgemäß transportiert und ohne vorherige Betäubung medizinische Eingriffe selbst ausgeführt haben. Es ist bereits das zweite Verbot, das der Betrieb kassiert hat.DPA