Ein Kanufahrer auf dem Staffelsee. © IMAGO
Seehausen – Bayerns Verwaltungsgerichtshof hat das winterliche Bade- und Paddelverbot auf dem Staffelsee für rechtswidrig erklärt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hatte das Paddeln im Winter vor knapp fünf Jahren verboten. Damit sollte eine Ruhezone für Wasservögel geschaffen werden. Einem Mann, der gebürtig aus Seehausen stammt, hatte das gestunken, er wollte auch im Winter wieder seine Kanurunde auf dem See machen können – und war vor Gericht gezogen. Mit Unterstützung der Bayerischen Einzelpaddler-Vereinigung hatte er ein Normenkontrollverfahren angestoßen. Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs befand das Verbot nun für rechtswidrig und erklärte es für unwirksam. Die mündliche Verhandlung hatte bereits Ende Januar stattgefunden, nun wurde das Urteil verkündet.
Das Gericht sah zwar auch eine Störwirkung von Wasserfahrzeugen für die Wasservögel. Für den beabsichtigten Schutz der Tiere fehle es aber an einem nachvollziehbaren und schlüssigem Gesamtkonzept, heißt es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei das Paddeln zwar verboten gewesen, gleichzeitig hatte es aber motorisierten Bootsverkehr auf einem Teil des Staffelsees gegeben. Das Paddelverbot sei nicht verhältnismäßig. Gegen diese Entscheidung kann der Freistaat nun innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Andernfalls wäre die Entscheidung rechtskräftig.SJ