Karlsruhe – Weil ihr Smartphone nach einer Polizeikontrolle monatelang beschlagnahmt wurde, hat sich eine Oberbayerin bis vors Bundesverfassungsgericht durchgekämpft – und ist zumindest vorerst wegen eines Formfehlers gescheitert. Die Karlsruher Richter bewerteten die Verfassungsbeschwerde als unzul
Dieser Artikel (ID: 2351937) ist am 05.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).