Karlsruhe – Weil ihr Smartphone nach einer Polizeikontrolle monatelang beschlagnahmt wurde, hat sich eine Oberbayerin bis vors Bundesverfassungsgericht durchgekämpft – und ist zumindest vorerst wegen eines Formfehlers gescheitert. Die Karlsruher Richter bewerteten die Verfassungsbeschwerde als unzulässig, weil die Beschwerdeführerin „den Rechtsweg nicht erschöpft“ habe. Inhaltlich allerdings ließen die Verfassungsrichter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss durchaus erkennen, dass sie die polizeiliche Beschlagnahmung als zumindest fragwürdig einstufen. Die Frau war in eine Verkehrskontrolle geraten, in deren Verlauf einer der Beamten auch seine Bodycam aktivierte. Daraufhin begann die Beschwerdeführerin ebenfalls, mit ihrem Smartphone zu filmen. Daraufhin beschlagnahmten die Polizeibeamten das Smartphone der Frau.EPD