Grafing/Au/Schliersee – Für die Kommunalwahl im Frühjahr 2026 gilt in Bayern eine neue Regelung: Kommunale Mitarbeiter dürfen künftig nicht mehr im Gemeinde- oder Stadtrat sitzen. Bisher galt das nur für gemeindliche Führungskräfte. Das bayerische Innenministerium hat die Regel aber novelliert. Künftig trifft es auch Menschen wie Georg Schlechte. Er ist Hausmeister der städtischen Grund- und Mittelschule in Grafing im Kreis Ebersberg. Seit vielen Jahren sitzt er dort für die CSU im Stadtrat und trifft dort wichtige Entscheidungen für die Menschen im Ort. Doch als Angestellter einer Kommune ist er künftig von einem Ehrenamt im Stadtrat ausgeschlossen. Neben allen Verwaltungsangestellten betrifft das dann auch Kita-Erzieherinnen, Rathauspförtner, kommunale Bademeisterinnen oder Sportplatzwarte.
Oder eben Schulhausmeister wie Schlechte. „Das ist einfach Blödsinn“, sagt der 61-Jährige. „Die letzten zwölf Jahre war es doch auch kein Problem.“ Im Gegenteil. Oft hätten sich Bürger mit ihren Anliegen einfach direkt an ihn gewandt, das habe niemandem geschadet. Das Innenministerium befürchtet nun aber einen Interessenkonflikt.
Für Georg Schlechte könnte es bei der Wahl im Frühjahr ein Schlupfloch geben, um doch noch mal in den Stadtrat gewählt zu werden. Denn in dem Gesetz sind „überwiegend körperlich tätige Mitarbeiter“ außen vor gelassen. Kommunale Bauhofmitarbeiter, Busfahrerinnen oder Bademeister dürften also weiterhin ein Mandat haben. Und auch Hausmeister. Allerdings muss die Kandidatur überprüft und genehmigt werden. Anschließend muss der Wahlausschuss abstimmen.
Auch in anderen Landkreisen sorgt die neue Regelung bereits für Gesprächsstoff. Aber auch dort wird sich für viele langjährige Gemeinderäte, die auch kommunale Mitarbeiter sind, nicht so viel ändern. In Au im Kreis Freising zum Beispiel will Michael Hillebrand erneut ins den Marktgemeinderat. Als Bauhofmitarbeiter wird er das trotz der Gesetzesnovelle probieren dürfen. Genauso wie der Feuerwehrkommandant und Bauhofleiter Friedrich Moser aus Allershausen. Auch er darf wieder antreten.
Etwas komplizierter wird die Sache bei Erziehern. Aus Sicht des Miesbacher Landratsamts fallen sie nicht unter diese Ausnahme, wie eine Sprecherin erklärt. Trotzdem könne eine Erzieherin wohl ein Gemeinderatsmandat annehmen, wenn sie keine Einflussmöglichkeit auf die Verwaltung im Rathaus hat. Auch das muss allerdings nach der Wahl ein Wahlausschuss prüfen, erklärt eine Sprecherin. Tritt ein Amtshindernis erst während der Amtsperiode auf, müsste der Gemeinderat den Verlust des Amtes feststellen.
Im Miesbacher Landratsamt geht man davon aus, dass von der neuen Regelung nur wenige Kandidaten betroffen sein werden. Die Auswirkung wäre im Einzelfall aber gravierend. Für die laufende Amtsperiode hat die Novelle keine Auswirkungen – relevant wird sie überall erst bei der Kommunalwahl am 8. März.ALI/ZZ/NAP