Guit scho! Sind sich Verkäufer und Käufer einig und ein Geschäft wird per Handschlag abgeschlossen, was in Bayern üblicherweise einen Kaufvertrag ersetzt, so wird dies oft mit der Floskel „Guit scho!“ bekräftigt. Es kann aber auch eine gerne und ehrlich quittierte Annahme einer Entschuldigung sein, w
Dieser Artikel (ID: 2352726) ist am 06.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8).