Guit scho!
Sind sich Verkäufer und Käufer einig und ein Geschäft wird per Handschlag abgeschlossen, was in Bayern üblicherweise einen Kaufvertrag ersetzt, so wird dies oft mit der Floskel „Guit scho!“ bekräftigt. Es kann aber auch eine gerne und ehrlich quittierte Annahme einer Entschuldigung sein, wenn jemand vernachlässigt, verbal beleidigt oder gar auf den Fuß getreten wurde. Ins Standarddeutsche übertragen könnte es ein „Abgemacht!“ oder „Es ist schon so in Ordnung!“ bzw. „Ich bin einverstanden!“ sein. Wörtlich übersetzt: „Es ist schon gültig!“KS