Rott – Die Gemeinde Rott (Kreis Rosenheim) hat vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Teilerfolg erreicht. Sie hat gegen die Baugenehmigung für eine Sammelunterkunft für Flüchtlinge geklagt. Um die Erstaufnahmeeinrichtung wird seit langer Zeit gestritten. Erst war geplant, im Gewerbegebiet der kleinen Gemeinde bis zu 500 Asylbewerber unterzubringen, später wurde die Zahl nach unten korrigiert. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung der gemeindlichen Klage angeordnet. Dadurch kann von der Baugenehmigung bis zur endgültigen Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht weiter Gebrauch gemacht werden. Das Gericht kam laut einer Mitteilung der Gemeinde zur Einschätzung, dass die Klage erfolgreich sein wird, weil sie Planungshoheit von Rott verletzt. Begründet ist das mit der fehlenden Rückbauverpflichtung für die Sanitärcontainer. Bürgermeister Daniel Wendrock geht davon aus, dass das Landratsamt die Halle nun vorerst nicht mehr nutzt.