Der Wolf und der Goldschakal sollen ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. © Sanchez/pa
München – Der Wolf soll ins bayerische Jagdrecht aufgenommen werden – das ist Teil eines Kompromisses, den CSU und Freie Wähler in der Debatte um die Reform des Gesetzes gefunden haben. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach nach einer Kabinettssitzung am Nachmittag von einem Durchbruch.
Den hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeschoben, indem er nach monatelangem Streit zwischen Wirtschafts- und Forstministerium vergangene Woche die Beteiligten zur Lösungsfindung an einen Tisch gebeten hatte, wie Staatskanzleiminister Florian Herrmann sagte.
Aiwanger und Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) sagten, dass der Wolf, und mit ihm auch der Goldschakal, ins Landesjagdrecht aufgenommen werden, sei auch als Signal an Berlin zu verstehen, im Bundesnaturschutzgesetz entsprechende Änderungen vorzunehmen und den Schutzstatus des Beutegreifers zu senken. Der Wolf soll somit – zum Schutz von Weidetieren – künftig leichter abgeschossen werden dürfen.
Reh-Abschüsse: Mehr Eigenverantwortung für die Jäger
Darüber hinaus verständigten sich die beiden Konfliktparteien auf geänderte Regeln für die Abschussplanung. Diese gibt vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor Wildverbiss zu schützen. Hierbei soll Jägern und Grundbesitzern vor Ort mehr Eigenverantwortung gewährt und behördlicher Eingriff reduziert werden. Ziel sei ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, sagte Aiwanger. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Revier zu viel oder zu wenig Wild geschossen wird, soll die Behörde weiterhin eingreifen können. Kaniber betonte die Bedeutung des Waldumbaus angesichts des Klimawandels.
Kaniber und Aiwanger, CSU und Freie Wähler hatten in den vergangenen Monaten teils heftig über eine Reform des Jagdrechts gestritten. Zwar waren sich Aiwanger und Kaniber letztlich einig, dass der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen werden soll. Kaniber allerdings hatte auch gefordert, dass der Wolfsabschuss eigentlich auf Bundesebene rechtlich geklärt werden müsse.M. HADEM/C. TROST