Pflegekräfte erhalten medizinische Befugnisse

von Redaktion

Mehr Kompetenzen, weniger Bürokratie: Bundesregierung will Beruf attraktiver machen

Pflegekräfte sollen mehr Kompetenzen erhalten. © epd

München – „Pflege kann mehr, als sie bislang darf“ – das sagen nicht nur die Pflegeverbände und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch die neue Bundesregierung will die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen verändern. Der Bundestag hat gestern zwei Gesetzentwürfe diskutiert, die den Pflegeberuf attraktiver machen und damit auch die Personalnot in Alten- und Krankenpflege bekämpfen sollen. Dabei geht es einerseits um mehr medizinische Kompetenzen für ausgebildete Pflegekräfte und Bürokratieabbau. Und andererseits um die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte deutlich gemacht, dass sie die beiden bereits von der Ampelkoalition entwickelten Gesetze schnell umsetzen will. Die Personalnot in der Pflege, aber auch der wachsende Bedarf an Pflegekräften machten das notwendig. Mit dem Gesetz sollen Pflegekräfte mehr medizinische Kompetenzen erhalten und ihr Können besser nutzen. So sollen sie zum Beispiel bei der Versorgung von Diabetes, Wundheilungsstörungen und Demenz eigenständig helfen können, ohne auf ärztliche Weisung angewiesen zu sein.

Der Pflegerat lobte die Vorhaben. Damit werde der Pflegeberuf als eigenständiger Heilberuf erstmalig fest in der Gesundheitsversorgung verankert. Allerdings komme es nun darauf an, wie genau die Befugnisse definiert werden. Das Rote Kreuz kritisiert, dass das Gesetz so eng gefasst sei, dass nur die zwei Prozent der Pflegekräfte profitierten, die ein Pflegestudium absolviert hätten. Ärzteorganisationen sehen die erweiterten Kompetenzen dagegen mit Skepsis: Einerseits könnten etwa Hausärzte künftig durch gut qualifizierte Pflegekräfte entlastet werden. Zugleich warnt die Bundesärztekammer aber davor, bei der Ausweitung heilkundlicher Tätigkeiten ärztliche Kernkompetenzen anzugreifen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, künftig einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen erhalten, etwa durch eine zielgenaue Beratung, die auch durch Pflegefachpersonen erteilt werden kann. Zudem sollen neue Wohnformen gezielt gefördert werden. Die Koalition hat sich überdies darauf verständig, die Pflegenden von Bürokratie zu entlasten. So sollen Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Kontrolldichten verringert und doppelte Prüfstrukturen abgebaut werden.KNA

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