Dürfen Lehrer schreien und schlagen?

von Redaktion

Der große Knigge zum Schulstart – Handy-Inhaltskontrolle nicht erlaubt

Gewiss, der Lehrer ist die Autoritätsperson im Klassenzimmer. Aber auch er ist nicht allmächtig. © Luis Alvarez/Getty

Was dürfen Lehrer – und was nicht? Die Deutsche Presse-Agentur hat das Kultusministerium um die Klärung von Dauerbrennern im Schulalltag gebeten. Eins vorweg: Schülern zu schlagen ist natürlich nicht erlaubt – die körperliche Züchtigung ist per Gesetz verboten. Hier sind die Antworten.

Wie viele Schulaufgaben dürfen pro Woche geschrieben werden?

Die Vorgaben sind abhängig von der Schulart und in der Schulordnung der jeweiligen Schulart geregelt. Beispielsweise darf an Realschulen und Gymnasien höchstens eine Schulaufgabe an einem Tag geschrieben werden, in einer Kalenderwoche sollen es nicht mehr als zwei sein.

Darf es am Tag einer Schulaufgabe zusätzliche Prüfungen geben?

Auch dies ist abhängig von der jeweiligen Schulart. In Realschulen etwa werden an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, keine Stegreifaufgaben abgehalten. In den Gymnasien entscheidet die Lehrerkonferenz, welche kleinen Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 an solchen Tagen möglich sind.

Darf eine Lehrkraft das Trinken im Unterricht verbieten?

Soweit dies zu keinen Störungen im normalen Stundenverlauf führt, sollte aus Sicht des Kultusministeriums das Trinken im Unterricht akzeptiert werden, weil Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit maßgeblich von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr abhängen. Nichtsdestotrotz könne die Lehrkraft aus verschiedenen Gründen das Trinken einschränken oder auch verbieten.

Darf eine Lehrkraft Toilettengänge während des Unterrichts verbieten?

Für Toilettengänge besteht während der Pausen und beim Stundenwechsel Gelegenheit. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler laut Ministerium „glaubwürdig vorgebrachten unaufschiebbaren körperlichen Bedürfnissen auch während des Unterrichts folgen dürfen“.

Darf eine Lehrkraft auf der Suche nach einem Spicker Hosentaschen oder Ranzen durchsuchen?

Lehrkräfte verfügen nicht über das Recht, Taschen und Personen zu durchsuchen.

Darf eine Lehrkraft Schülerinnen und Schüler zur Strafe in die Ecke stellen, vom Unterricht ausschließen oder nachsitzen lassen?

Lehrkräfte dürfen anlassbezogen pädagogische Erziehungs- sowie Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu sichern oder Personen und Sachen zu schützen. Heißt im Klartext: Wer im Unterricht nicht aufpasst, kann zum Nachsitzen verdonnert werden. Auch der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen ist zulässig. „Alle Maßnahmen werden dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt“, betont das Ministerium. Demütigend darf die Maßnahme jedoch nicht sein.

Darf eine Lehrkraft Handys kontrollieren?

Bei nicht erlaubter Verwendung kann ein digitales Endgerät vorübergehend einbehalten werden. Das Durchsuchen des Handys ist der Lehrkraft nicht gestattet. Klassenchats sind nicht Teil der schulischen IT-Infrastruktur. Somit sind Lehrkräfte regelmäßig nicht Mitglied dieser Chatgruppen und können auch nicht verlangen, diesen hinzugefügt zu werden.

Darf eine Lehrkraft Schüler anschreien?

Ein direktes Verbot gibt es nicht. Aber ein wertschätzender Umgangston ergibt sich alleine schon aus dem ersten Artikel des BayEUG, wonach zu den obersten Bildungszielen die Achtung vor der Würde des Menschen und Selbstbeherrschung zählen. Die Aufgabe der Schulen ist es auch, den Nachwuchs zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen. „Gegenseitiges Anschreien widerspricht selbstverständlich der Auffassung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit“, betont das Ministerium.

Darf eine Lehrkraft Noten laut vor der Klasse bekannt geben?

Das namentliche Verlesen der Noten aller Schülerinnen und Schüler vor der gesamten Klasse ist in der Regel pädagogisch weder sinnvoll noch erforderlich, betont das Ministerium.

ELKE RICHTER

Artikel 1 von 11