Kreissägen-Killerin ist wieder frei

von Redaktion

Nach Totschlag-Urteil von Haar: Täterin vorzeitig aus Haft entlassen

Die Verurteilte beim Prozess 2017. © Balk/dpa

Durchsuchung in der Gartenlaube: Polizisten auf dem Grundstück in Haar (Kreis München) im Jahr 2016. © Matthias Balk/pa

Haar – Sie tötete ihren Lebensgefährten mit einer Handkreissäge – beim Sex, während er gefesselt war. Für diese unglaubliche Tat musste eine junge Frau lange ins Gefängnis: Das Landgericht München I verurteilte die damals 32-Jährige im Mai 2017 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags. „Die Tötung ist skurril und bizarr und erfüllt die Voraussetzungen eines Horrorszenarios“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne damals in seiner Urteilsbegründung. Die Täterin habe „mit absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt – ihr Fall ging als einer der blutigsten in die Münchner Kriminalgeschichte ein.

Eigentlich würde die Kreissägen-Killerin noch bis Juli 2028 ihre Strafe verbüßen. Doch nach Informationen unserer Zeitung ist sie längst wieder frei. „Die Verurteilte wurde nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Strafe im Mai 2024 aus dem Strafvollzug entlassen“, bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Zuvor hatte die Verurteilte in der JVA Aichach eingesessen – angerechnet wurden ihr auch 630 Tage in U-Haft. Sie verbüßte also nur acht Jahre und vier Monate hinter Gittern. Der Rest der Haft wurde ihr erlassen, weil ein Sachverständiger zu dem Schluss kam, dass von ihr „künftig keine Straftaten mehr zu erwarten sind”, erklärt die Sprecherin. Bis heute steht die frühere Pädagogik-Studentin unter Bewährung und muss strenge Auflagen erfüllen – welche das sind, verrät die Staatsanwaltschaft aus Sicherheitsgründen nicht. Erst fünf Jahre nach der Entlassung, also 2029, sei die Strafe endgültig erledigt. Falls die Frau in diesem Zeitraum gegen ihre Weisungen verstößt oder erneut kriminell wird, müsste sie den Rest ihrer Haftstrafe wieder im Gefängnis absitzen.

Nach Informationen unserer Zeitung lebt die mittlerweile 40-Jährige nun in Augsburg. Sie ist weiterhin mit ihrem damaligen Komplizen zusammen – er hatte ihr im Mai 2009 geholfen, die Leiche des Getöteten zu zerteilen, und verscharrte sie mit einem Komplizen im Garten des Hauses in Haar. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen Strafvereitelung.

Die Verurteilte hatte die Leiche ihres vormaligen Geliebten einfach auf dem Dachboden liegen lassen, nachdem sie ihn mit der laufenden Handkreissäge attackiert und getötet hatte. Bemerkt hatte den Leichnam erst ihr mitverurteilter neuer Freund, als die Täterin Monate später verreiste und er auf ihre Katzen aufpasste: Die nämlich maunzten und kratzten so lange an der Tür zum Dachboden, bis ihr Freund sie öffnete – und das Grauen fand. Doch statt den den Fall sofort der Polizei zu melden, holte sich der Mann sogar noch einen befreundeten Landschaftsgärtner, um die Leiche zu beseitigen. Eben jener verquatschte sich aber bei einer Kneipentour – ein Gast informierte die Polizei. Und die rückte im Januar 2016, acht Jahre nach der Tat, in Haar an und grub den Garten um. Tief in der Erde fanden die Ermittler die Leiche des Geliebten – noch immer trug er eine Taucherbrille, die er zum Sex-Spiel benutzt hatte.

Nach Informationen unserer Zeitung ist die Verurteilte heute sogar die Besitzerin des Hauses, in dem sie damals Mieterin gewesen war. Die Immobilie stehe in ihrem Eigentum sowie „einer weiteren Person in Erbengemeinschaft“, wie die Leiterin des Grundbuchamtes, das zum Amtsgericht gehört, auf Anfrage mitteilt. Das Haus in Haar wirkt aktuell aber unbewohnt, ein Name ist nirgends zu lesen. Das Schild mit der Hausnummer hängt über Kopf, die Büsche sind verwildert, der Zaun marode. Doch seine düstere Geschichte wird der Ort nicht verlieren. Der Kreissägenfall gilt als einer der schrecklichsten Münchner Kriminalfälle der letzten Jahrzehnte. ANDREAS THIEME TOM SUNDERMANN

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