Der Kläger: Johannes Burges (li.) mit seinem Anwalt Michael Siegel im Gericht. © SIGI JANTZ
München – Traumstrände und Sonne pur: Seinen Urlaub hatte Johannes Burges (60) mit Frau und Tochter im August 2024 auf der griechischen Insel Samos verbracht. Doch als der Geschäftsmann zurück nach München fliegen wollte, wurde sein Flug kurzfristig gestrichen. „Für mich war das ein großes Problem, denn es stand ein dringender Verkaufstermin an“, sagt Burges. Er kam auf eine ungewöhnliche Idee: Für 15 000 Euro charterte er sich einfach selbst einen Flieger – die Kosten forderte er nun vor Gericht zurück.
Gegen den Reiseveranstalter TUI richtet sich Burges Klage. „Der Rückflug war wegen eines Streiks der gebuchten Airline ausgefallen“, erklärt Cornelia Kallert, Sprecherin des Landgerichts. Burges sagt: „Freitagnachmittag war der ursprüngliche Flug. Erst für den nächsten Dienstag bot mir TUI einen Ersatz an – allerdings nach Düsseldorf.“ Das wollte der Pullacher nicht akzeptieren. „Zumal die Absage des gebuchten Fluges auch erst am Vorabend um 20.27 Uhr kam“, sagt er. „Wir hatten dann irgendwie versucht, von Samos wegzukommen. Dank meiner Kontakte hatte ich die Möglichkeit, relativ günstig einen Flug zu chartern.“ Denn der hätte eigentlich noch 20 000 Euro mehr gekostet, sagt Burger, der als Hobbypilot in der Branche bekannt ist. In 80 Tagen hatte er einmal die Welt in einer Propellermaschine umrundet – und kennt sich aus.
TUI dagegen stellte die Dringlichkeit der Rückreise ebenso in Zweifel wie die Höhe der angefallenen Kosten. „Es gab zu den Umständen bislang keine vergleichbare Rechtsprechung“, sagt Reiserechtsanwalt Michael Siegel, der Burges vertritt. „Aber TUI hat eine so erhebliche Vertragsverletzung begangen, dass auch das Gericht deutliche Worte gegen den Veranstalter fand.“
Am Ende der Verhandlung stand ein Vergleich: Johannes Burges erhält zumindest 5000 Euro ersetzt. Zudem muss TUI sich schriftlich bei ihm entschuldigen. Als „großen Erfolg“ wertet Jurist Siegel den Ausgang der Schadensersatz-Klage: „Meinem Mandanten war wichtig, dass bei TUI durch diesen besonderen Fall zumindest im Einzelfall ein Umdenken einsetzt und man Reisende künftig besser vor Ort betreut und nicht im Regen stehen lässt.“ ANDREAS THIEME