München – Wer als Mitglied eines Gemeinderats oder Stadtrats eine Sitzung erheblich stört, muss künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro rechnen – im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro. Eine entsprechende Änderung der Kommunalgesetze hat der bayerische Ministerrat am Montag auf den Weg gebracht. Damit soll laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) „eine Lücke“ geschlossen werden – „zwischen den bislang möglichen milderen, aber oftmals als nicht ausreichend effektiv empfundenen Maßnahmen und dem einschneidenden Ausschluss aus Sitzungen“.
Im Zuge der Gesetzänderung sollen künftig auch „Veranstaltungen, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind“, grundsätzlich in kommunalen öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Herrmann sagte: „Wir haben eine besondere historische Verantwortung für unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger. Es kann nicht sein, dass öffentliche kommunale Veranstaltungsräume oder Einrichtungen für antisemitische Auftritte oder verkappte Nazi-Treffen genutzt werden.“ MM