Wolfratshausen – Dieses Urteil kam überraschend: Das Landgericht MünchenII hat gestern einen 63-jährigen Großvater vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung an seiner Enkelin freigesprochen. „Für uns hat es nicht gereicht“, beschrieb die Vorsitzende Richterin Gunilla Evers die Zweifel an der Täterschaft des Mannes aus dem Kreis Wolfratshausen. Die Staatsanwältin hingegen hatte acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe gefordert. In ihren Antrag war ein einschlägiges Urteil über zwei Jahre und neun Monate geflossen.
Der Angeklagte brach in Tränen aus. Er hatte während des gesamten Prozesses die Vorwürfe bestritten. Und die lasteten schwer auf ihm. Zwischen 2017 und 2019 soll er sich mehrfach an seiner Enkelin vergriffen haben. Als Gegenleistung habe sie Geschenke und Geld bekommen. Doch in ihren Aussagen bei der Polizei, beim Ermittlungsrichter und vor Gericht war die heute 14-Jährige nicht konstant gewesen, auch wenn sie bestimmte Details genau wiedergeben konnte. Das Mädchen offenbarte sich irgendwann ihren Klassenkameradinnen. Eine Lehrerin bekam das mit. Sie hatte mit dem Mädchen schon angesichts der Vorfälle im Jahr 2023 gesprochen. Doch damals hatte die Schülerin Übergriffe ihres Großvaters bestritten. Bei den neuerlichen Vorwürfen bejahte die Enkelin die Vorwürfe.
Im Dezember 2024 kam der Großvater in U-Haft, gestern verließ er als freier Mann das Landgericht in München. An seiner Seite war sein Sohn, der noch kurz vor der Urteilsverkündung erklärt hatte: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Vater das getan hat.“ Er vermutete, dass sich die 14-Jährige Geld und Aufmerksamkeit erhofft hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.ANGELA WALSER