Verteidiger verklagt Jens Lehmann

von Redaktion

Ex-Nationaltorhüter soll Anwalt knapp 15000 Euro schulden

Starnberg – Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann steht wieder Ärger ins Haus: Einer seiner Anwälte hat den 54-jährigen Fußballer vor dem Zivilgericht wegen ausstehender Honorarkosten verklagt. Es geht um rund 15000 Euro aus dem ersten Prozess um den Kettensägen-Vorfall an der Garage seines Nachbarn am Starnberger See. Vor drei Jahren hatte „Mad Jens“, wie er während seiner Zeit bei Arsenal London genannt wurde, einen Balken durchtrennt – angeblich um eine bessere Sicht auf den Starnberger See zu bekommen.

Vor dem Amtsgericht Starnberg wurde er wegen Sachbeschädigung zu 420000 Euro Geldstrafe verurteilt. In das Urteil flossen noch zwei weitere Verfehlungen des Fußballers ein, unter anderem die Beleidigung von zwei Polizisten und der Betrug an einer Parkgaragen-Ausfahrt. Knapp 15000 Euro stellte der Anwalt in Rechnung. Jens Lehmann soll diese Summe für zu hoch empfunden haben und offenbar zweifelte er auch die Angemessenheit des Stundenhonorars an. Zudem legte er gegen das Strafurteil Berufung zum Landgericht MünchenII ein

Im September 2024 kam es also zum zweiten Strafprozess – mit einem neuen Verteidiger. Die Zivilklage lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Der Strafprozess endete mit einer Reduzierung der Geldstrafe um 70 Prozent auf 135000 Euro. Der Vorsitzende Richter hatte im Vorfeld des Prozesses einer juristischen Verständigung zugestimmt. Die Geldstrafe wurde auch deshalb so drastisch reduziert, weil die Beleidigung und der Betrug wegen geringer Schuld fallen gelassen wurden und weil Jens Lehmann mittlerweile Unterhaltszahlungen an seine Frau und das jüngste von drei Kindern zu zahlen hatte.

Heuer wurde dann die Zivilklage eingereicht. Ob diese nächste Woche verhandelt wird, ist fraglich. Denn das Zivilgericht MünchenII hat beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen. Die Höhe ist nicht bekannt. Sollte der Vergleich scheitern, muss tatsächlich und vermutlich auch aufwendig über die Honorarforderungen des Anwalts verhandelt werden. ANGELA WALSER

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