München – Jens Lehmann und die Justiz – eine offenbar niemals endende Geschichte: Gestern musste sich der Ex-National-Torhüter aus dem „Sommermärchen“ 2006 vor dem Zivilgericht München II verantworten. Es ging um die Bezahlung seines Verteidigers im ersten „Kettensägen-Prozess“ vor dem Amtsgericht Starnberg. Den Juristen hatte er nicht vollständig bezahlt, weil er dessen Stundenhonorar von 550 Euro für überzogen hielt. Eine Rechnung über 24 000 Euro wurde nie beglichen. Der Verteidiger verklagte ihn.
„Mad Jens“, wie der 54-Jährige in England von seinen Fans als Keeper genannt wurde, erschien nicht persönlich zum Termin. Aus dem westfälischen Münster schaltete sich ein Anwalt per Video zu. Auch der Kläger war nur digital anwesend. Der hatte Lehmann auf gut 14 000 Euro Restlohn verklagt. Dabei reduzierte er die Summe zuvor schon um 10 000 Euro. Doch Lehmann wollte auch diesen Betrag nicht bezahlen.
Aus der Rechnung gehe nicht hervor, in welcher Form der Verteidiger für ihn tätig geworden sei, trug der Anwalt des ehemaligen Fußballers für seinen Mandanten vor. Dabei hatte dessen Strafverteidiger einiges leisten müssen, auch abseits der beiden Verhandlungstage am Amtsgericht. Unter anderem besänftigte er Lehmanns Nachbarn am Starnberger See und erreichte, dass der seine Strafanzeige zurückzog. Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Balken an dessen Garage durchtrennt – um einen besseren Seeblick zu erhalten. Die Schadenersatz-Forderung in Höhe von 400000 Euro reduzierte der Verteidiger auf 60000 Euro. Lehmann zahlte.
Das Amtsgericht verurteilte ihn 2023 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 420000 Euro. In das Urteil flossen noch eine Beleidigung und ein zweifacher Betrug mit ein. Beide Vorwürfe wurden 2024 bei der Berufung vor dem Landgericht MünchenII fallen gelassen, die Geldstrafe um 70 Prozent gesenkt.
In der Gerichts-Neuauflage pochte der Vorsitzende Richter auf einen Vergleich. Er schlug 5000 Euro und die damit verbundene Beendigung des Rechtsstreits vor. Der Kläger stimmte zu. „Es gibt keine gute Anwaltsarbeit umsonst“, gab der Jurist noch zu bedenken. Lehmanns Anwalt wollte zunächst nur 2500 Euro zahlen. Schließlich willigte er in einen widerruflichen Vergleich ein.
ANGELA WALSER