Landwirte klagen mit Erfolg gegen Düngeregeln

von Redaktion

Der Bund muss Teile der Düngeverordnung nachbessern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Insbesondere die Vorgaben zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen, auf denen wegen zu hoher Nitratwerte zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln gelten, reichten nicht aus, entschied der 10. Senat. Er gab damit den Klagen mehrerer Landwirte aus Bayern Recht. Die Anforderungen an die Messstellendichte und die Frage, in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden, müssen in der Düngeverordnung und nicht in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden, so die Begründung. Laut Bauernverband wurde damit die Bayerische Ausführungsverordnung ausgehebelt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Entscheidung. Dies sei ein deutliches Signal für die Notwendigkeit klarer Regelungen zum Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastung. DPA

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