Messerstecher kommt in Psychiatrie

von Redaktion

Angreifer von Aschaffenburg gilt als schuldunfähig

Vor Gericht: der 28-jährige Afghane. © Flamand/AFP

Aschaffenburg – Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park in Aschaffenburg soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das sagte der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, bei der Urteilsverkündung. Der Beschuldigte sei bei dem Angriff am 22. Januar schuldunfähig gewesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

Der beschuldigte Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kinderkrippengruppe helfen. Zudem verletzte der Flüchtling ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer und eine Erzieherin. Er ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten. Er kannte keines der Opfer. Der Flüchtling war bereits vor der Tat mehrfach unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich aufgefallen. Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige Tabletten, die er aber nicht regelmäßig genommen habe. Warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen wurde, weil angeblich keine Fremdgefährdung vorlag, blieb unklar. DPA

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