Der Soldat wurde durch den Schuss massiv verletzt.
Erding – Nach dem Schuss auf einen Soldaten bei der Großübung „Marshal Power“ der Bundeswehr hatte die Staatsanwaltschaft wie berichtet ein Verfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet. Inzwischen ist daraus ein Vorermittlungserfahren geworden, wie Alexander Stevens, der Anwalt des verletzten Soldaten, berichtet. „Das deutet darauf hin, dass die Rolle der Polizeibehörden, allen voran das Innenministerium, heruntergespielt werden soll“, sagt er. „Die Polizei behauptet wider besseres Wissen, mein Mandant sei nur leicht verletzt worden.“ Dabei sei der Soldat aber massiv im Gesicht verletzt worden, wie ein Foto dokumentiert, das unmittelbar nach dem Vorfall aufgenommen wurde. Die Verletzung werde auf jeden Fall zu einer bleibenden Entstellung führen, sagt Stevens. „Von einer leichten Verletzung kann unter keinen Umständen die Rede sein. Hätten die Geschosslinien nur wenige Millimeter anders gelegen, wäre mein Mandant vermutlich tot.“
Bei der Übung war es in Erding am Abend des 22. Oktober zu einem Schusswechsel gekommen. Anwohner hatten die Polizei alarmiert, weil sie nicht wussten, dass die bewaffneten Feldjäger trainierten. Auch die Polizei ging von einer echten Bedrohung aus. Es sollen über 30 Schüsse abgegeben worden sein. Stevens hat nun Strafanzeige gegen die beteiligten Polizeibeamten gestellt – wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittlungen müssten nun klären, ob vorsätzlich oder groß fahrlässig gehandelt wurde, so Stevens. Sein Mandant sei aktuell dienstunfähig. Der Vorfall werde wohl auch psychische Narben hinterlassen. PIR