Der erlegte Waller. © dpa
Ansbach – Es war einer der Aufreger des Sommers: die Tötung eines zwei Meter langen Wallers, der im Brombachsee mehrere Badende angegriffen und verletzt hatte. Jetzt kommt heraus – er durfte getötet werden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Ansbach mit, die entsprechende Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte eingestellt hat. Wegen der Angriffe hatte sich im Juni die Polizei zusammen mit einem Anglerverein und der Wasserwacht zu diesem Schritt entschlossen, weil der Fisch ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste und Besucher eines Musikfestivals darstellte. Ein Beamter schoss laut Ermittlern dreimal auf den Fisch, traf diesen aber nicht. Ein Angler fing den Waller schließlich und erlegte ihn fachgerecht. Die Staatsanwaltschaft war aufgrund von Anzeigen tätig geworden und prüfte, ob es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab.
Laut Staatsanwaltschaft unterliegen Waller weder einer gesetzlichen Schonzeit noch einem Mindestmaß als Voraussetzung für deren Fang. „Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht.“ Dementsprechend sei keine Strafbarkeit des Angler festzustellen gewesen. Und auch der Polizist habe schießen dürfen.