Waldbesitzer klagen gegen Windrad-Pläne

von Redaktion

Ein Windrad vor der Alpenkette: Dieser Anblick freut nicht jeden. © Matthias Balk/pa

München/Dietramszell – Jahrelang herrschte beim Thema Wind in Bayern Flaute. Dann brachte das sogenannte Windenergieflächenbedarfsgesetz wieder Bewegung in die Debatte um neue Standorte für Anlagen. Jede der 18 bayerischen Planungsregionen muss bis Ende 2027 1,1 Prozent der Fläche für Windenergie ausweisen. Bis Ende 2032 müssen es 1,8 Prozent sein. Doch in Planungsregion 17 formiert sich Widerstand. Sie umfasst das Oberland – also die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach. Gerade läuft dort das Verfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten. Kommunen, Behörden und die Öffentlichkeit können Stellungnahmen abgeben, im ersten Quartal 2026 soll dann der Beschluss gefasst werden.

Doch zwei Waldbesitzer aus der Region möchten verhindern, dass es so weit kommt. Sie haben eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Darin attestierten sie der Staatsregierung unter anderem einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Die Vorgaben für die Bereitstellung von Flächen zur Windkraftnutzung sind im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben. Dabei sei aber darauf verzichtet worden, die Flächenpotenziale für Windräder in den einzelnen Planungsregionen zu ermitteln. Der Wert von 1,1 Prozent sei pauschal auf alle 18 Regionen übertragen worden. „Ohne Rücksicht auf die Windhöffigkeit, den Landschaftsschutz, die Siedlungsabstände oder sonstige planerische Kriterien“, schreiben die beiden Kläger in einer Mitteilung. Sie beantragen beim Verfassungsgericht, das Zwischenziel von 1,1 Prozent für jede bayerische Planungsregion für ungültig zu erklären.

Die beiden Kläger Martin Huber aus München und Fabian von Schilcher aus Dietramszell fürchten eine drohende Zerstörung der oberbayerischen Kulturlandschaft und deren Wälder durch den Bau zahlreicher Windräder. „Im Oberland wären die Windräder nicht rentabel“, betont Huber. „Der Bau von Anlagen macht dort ökonomisch keinen Sinn“, sagt Schilcher. Diese Flächen auszuschließen, wäre auch sinnvoll, um den Flächenverbrauch gering zu halten. Die beiden halten es für sinnvoller, das 1,1-Prozent-Ziel auf ganz Bayern anzuwenden – damit die Windräder dort gebaut werden, wo der meiste Wind weht. Also im Norden des Freistaats.

Tatsächlich gibt es eine Studie, die noch vom früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Auftrag gegeben worden war. Darin wurde für alle Regionen in Deutschland das Windenergie-Potenzial ermittelt. Insgesamt wurde das für zehn Szenarien berechnet (zum Beispiel unterschiedliche Höhen oder Abstände zur Wohnbebauung). „Das Oberland kommt in keinem einzigen für Windenergie infrage“, sagt der Fachanwalt Tillo Guber, der die beiden Waldbesitzer mit ihrer Klage vertritt. Die pauschale bayerische Vorgehensweise verstoße „inhaltlich völlig sachwidrig gegen planerische und gesetzliche Vorgaben und damit auch gegen das Willkürverbot“, begründet er die Klage. Willkürlich sei es, für Flächen, die nach der Studie als Potenzialflächen ausscheiden, im gleichem Umfang für Vorranggebiete vorzusehen wie Flächen, die nach dieser Analyse grundsätzlich geeignet sind. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Thüringen sind differenzierter vorgegangen, das Saarland hat sogar für jede einzelne Gemeinde einen eigenen Flächenbeitragswert errechnet.

Aktuell sei die Klage vom Gericht an den Landtag und die Staatsregierung weitergeleitet worden, berichtet Jurist Guber. Sie müssen bis Freitag eine Stellungnahme abgeben. Sollte der Klage danach stattgegeben werde, würde sie sich gegen die im Landesentwicklungsprogramm formulierten Vorgaben richten. Sie wären dann nichtig, erklärt Guber. Das Gericht könnte die Klage aber auch abweisen. Wann die Entscheidung fällt, sei nicht abzusehen, sagt er.

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