Tandler wehrt sich gegen Gefängnisstrafe

von Redaktion

Verurteilt, aber frei: Andrea Tandler 2023. © M. Balk/dpa

München – Am 15. Dezember 2023 wurde die Politikertochter Andrea Tandler zusammen mit ihrem Geschäftspartner Darius N. vom Landgericht München I. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Tandler und N. hätten bei dem Verkauf von Corona-Schutzmasken rund 48 Millionen Euro kassiert, aber dabei Steuern in zweistelliger Millionenhöhe hinterzogen, urteilten die Richter damals.

Fast zwei Jahre sind seitdem vergangen, doch noch immer sind Tandler und N. nicht im Gefängnis, um die (nach Abzug von elf Monaten Untersuchungshaft) auf gut zwei Jahre reduzierte Haftstrafe abzusitzen. Die Gründe sind einmal die langsam mahlenden Mühlen der Justiz – und zweitens findige Anwälte. Erst im April, fast eineinhalb Jahre nach dem Urteil, hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung über die Revision getroffen und diese im Wesentlichen zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts hat im Kern Bestand.

Nun versuchen es Tandler und N. auf anderen Wegen. Sie haben die Münchner Kanzlei Gauweiler & Sauter eingeschaltet, die am liebsten den ganzen Prozess von vorne aufrollen würde. Die Anwälte haben, wie der „Spiegel“ berichtet, Haftbeschwerden eingereicht, die allerdings im Fall von N. schon zurückgewiesen wurden. Bei Tandler ist die Entscheidung noch offen. Sie führt Erkrankungen an. Schon der Prozess 2023 war mehrmals unterbrochen worden, Tandler musste operiert werden. Dem Prozess, so argumentieren die Anwälte nun, habe sie stark sediert kaum folgen können. Auch den Hauptpunkt des damaligen Urteils fechtet die Kanzlei an: Steuerfahndungen hatten damals ergeben, dass die Gewerbesteuer für die Firma von Tandler und N. nach den geringen Sätzen der Steueroase Grünwald abgerechnet wurden. Dabei wurden die Maskendeals in München abgewickelt. Die Anwälte haben sich auch an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt, um den BGH-Beschluss überprüfen zu lassen.DW

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