Steuer bleibt verboten

von Redaktion

München – Juristische Niederlage für die Städte München, Bamberg und Günzburg: Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das vom Freistaat erlassene Verbot einer Übernachtungssteuer keine unzulässige Einschränkung der der kommunalen Finanzhoheit darstellt.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) reagierte enttäuscht. „Die Entscheidung des Gerichts müssen wir akzeptieren, auch wenn sie uns nicht gefällt. München ist eine hoch attraktive Stadt und wir tun viel dafür, dass sie auch für den Tourismus attraktiv bleibt. Deshalb wäre es aus meiner Sicht nur fair, wenn unsere Gäste aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten.“ Er halte es für grundfalsch, in der aktuellen finanziellen Situation eine Einnahmemöglichkeit zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belastet. Die Stadt München werde weitere rechtliche Schritte prüfen.

Positiv wertet das Urteil hingegen der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. „Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen“, sagte Bayerns Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer.

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