München – Nach der gescheiterten Verfassungsklage dreier Städte zur Einführung einer Bettensteuer in Bayern prüft der Städtetag eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. „Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben
Dieser Artikel (ID: 2398866) ist am 22.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).