München – Nach der gescheiterten Verfassungsklage dreier Städte zur Einführung einer Bettensteuer in Bayern prüft der Städtetag eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht. „Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll“, sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. Die Einführung einer Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist seit vielen Jahren ein Streitthema. Die Staatsregierung hatte 2023 ein generelles Verbot erlassen, welches aus Sicht der Kommunen aber unzulässig in deren Finanzhoheit eingreift. Das Gericht teilte die Bedenken der Klägerstädte München, Bamberg und Günzburg aber nicht.