WASSERSTREIT

Munition aus dem Ude-Buch

von Redaktion

Neue Belege für Erlöschen der Altrechte entdeckt

Miesbach – Im Rechtsstreit um das Grundwasser aus dem Mangfalltal hat Rechtsanwalt Benno Ziegler, der unter anderem die Stadt Miesbach sowie die Gemeinden Valley und Warngau und den Verein Unser Wasser vertritt, am Freitag neue Fakten vorgelegt. Diese belegen aus Sicht seiner Mandanten, dass die von den Stadtwerken München (SWM) und der Landeshauptstadt behaupteten Altrechte definitiv erloschen sind. Das verbessere die Erfolgsaussichten, diese im laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München zu kippen.

Die entscheidenden Einblicke verdankt Ziegler dem Buch „Quellen für München“ – eine pikante Fundstelle. Denn dieses Werk mit verschiedenen Autoren zum Münchner Trinkwasser hat 2008 der damalige Oberbürgermeister Christian Ude herausgegeben. Und der für Ziegler zentrale Beitrag stammt ausgerechnet von Rainer List, dem Ex-Leiter der SWM-Wassergewinnung. Er beschreibt die Leitung nach Kreuzpullach, die bislang nicht in Erscheinung trat.

Von der Reisachfassung bei Miesbach bis dorthin wurde laut Ziegler zwischen 1924 und 1931 eine weitere Leitung gebaut, weil Münchens Wasserbedarf wegen der offensiven Eingemeindungspolitik enorm gestiegen war – immer wieder gab es Wassermangel. Das Mangfalltal hatte zwar genug Wasser, doch die Leitungen waren nicht in der Lage, ausreichend zu liefern. Dies belegen SWM-Verwaltungsberichte der Jahre 1933 bis 1935. Auch sei damals ungenehmigt eine weitere Verstärkerleitung gebaut worden. Und zwischen 1991 und 2008 hätte die neue Leitung von Thalham nach Deisenhofen die Kapazität deutlich erhöht.

Bekanntlich berufen sich die SWM auf die Altrechte, die sich aus dem Bayerischen Wassergesetz von 1852 ergeben. Stichtag für Planung und Ausführungsbeginn ist der 1. Januar 1908. Damit deckte München seinen steigenden Wasserbedarf aus dem Mangfalltal ohne übliche Genehmigungsverfahren. Ziegler fordert nun von den SWM, „die Sache juristisch ins Reine zu bringen“. DDY

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