In Handschellen wird einer der vier Angeklagten in den Verhandlungssaal des Landgerichts Regensburg geführt. © dpa
Regensburg – Eineinhalb Jahre nach ihrer Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing sind vier Männer vor dem Landgericht Regensburg angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Der Anklage nach hatten sie einen Mitarbeiter attackiert, um die Öffnung der Klinikpforte zu erzwingen. Der Prozessauftakt fand unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt.
Drei der Angeklagten räumten die Vorwürfe über ihre Verteidiger ein, einer tat dies zumindest in Teilen. Die verurteilten Straftäter im Alter zwischen 29 und 32 Jahren hatten sich in der psychiatrischen Einrichtung im Maßregelvollzug befunden. Bei drei der Männer sollte die Therapie abgebrochen werden und die Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt folgen. Um dieser zu entgehen, sollen die Männer den Entschluss gefasst haben zu fliehen.
Den Ermittlungen zufolge beschlossen sie, einen Klinikmitarbeiter zu überwältigen, um mit diesem als Druckmittel durch die Sicherheitsschleuse entkommen zu können. Einer der Angeklagten soll den Mitarbeiter vor dem Wäschetrockner von hinten angegriffen und gepackt haben. Als der Mitarbeiter erhebliche Gegenwehr leistete, sollen ihn zwei weitere Angeklagte geschlagen und getreten haben. Einer der Männer habe ihm eine Spiegelscherbe gegen den Hals gedrückt und zuzustechen gedroht.
Gemeinsam mit dem vierten Komplizen sei es ihnen letztlich gelungen, mit ihrem gefesselten Opfer bis zur Pforte vorzudringen. Einer der Männer soll dort dem Personal mit einem Stuhlbein gedroht und gegen eine Panzerglasscheibe geschlagen haben, zudem habe einer mit Wucht gegen die Türe getreten. Angesichts dieser Bedrohungslage und des blutverschmierten Kollegen habe das Personal die Schleuse geöffnet und die Männer ziehen lassen. Der angegriffene Mitarbeiter erlitt diverse Verletzungen und befindet sich seit dem Vorfall in psychiatrischer Behandlung. Auch zwei Mitarbeiter der Pforte mussten wegen psychischer Belastung behandelt werden.
Einer der Angeklagten ließ über seinen Anwalt ausrichten, die Tat tue ihm leid und er wolle sich entschuldigen und einen Täter-Opfer-Ausgleich leisten. Ein anderer sagte, das Geschehen sei „ein furchtbarer Fehler“ gewesen und er bereue es ebenfalls sehr. Der Angeklagte, der den Mitarbeiter überwältigte, teilte mit, er habe ein Druckmittel gebraucht, um aus der Klinik entkommen zu können. Er sei überrascht gewesen von der Gegenwehr des Opfers, habe ihn aber nicht verletzen wollen.DPA