Die große Angst ums Trinkwasser

von Redaktion

Bayern bekommt ein neues Wassergesetz – damit könnten private Konzerne Zugang zum Trinkwasser bekommen. Städte und Gemeinden sind alarmiert.

München – Ende März 2023 sprach Markus Söder (CSU) ein Machtwort. „Wir sind gegen jede Form der Privatisierung“, sagte der Ministerpräsident, es ging um den größten Schatz Bayerns: das Trinkwasser. Eine Passage im Landesentwicklungsprogramm hatte für Aufregung bei Experten, Umweltverbänden, Städten und Gemeinden gesorgt. Die Pläne der Staatsregierung hätten kommerzielle Lebensmittel- und Getränkehersteller aufgewertet und den Schutz von Grund- und Trinkwasser aufgeweicht, so die Kritik. CSU und Freie Wähler zogen die umstrittenen Anträge zurück, das Thema war gegessen. Bis jetzt. „Schon wieder erfolgt ein Angriff auf die öffentliche Trinkwasserversorgung“, heißt es in einer internen Mail des Gemeindetags an Kommunen in Bayern.

Bayern bekommt ein neues Wassergesetz, derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren. Am Dienstag fand im Landtag eine Expertenanhörung statt, Thema war auch der umstrittene Wassercent. Doch die Kritik der Verbände zielt auf ein anderes Thema. Schon im Vorfeld ging ein Brandbrief an die Fraktionen und Abgeordneten in den zuständigen Fachausschüssen. Darin warnen mehrere große Verbände mit Nachdruck vor einem Detail, mit dem private Unternehmen „einen Fuß in die Tür zur Trinkwasserversorgung Bayerns bekommen“, wie ein oberbayerischer Bürgermeister und Vorsitzender eines Wasserzweckverbands sagt. Die Unterzeichner sind unter anderem: Gemeindetag, Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen. Der Ton ist scharf: Man bitte „dringend um klarstellende Korrektur“.

Worum geht‘s? In dem neuen Gesetz sollen Wasserentnahmen „zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung“ Vorrang vor anderen Zwecken haben. Diese Regelung, so schreiben die Verbände, habe man begrüßt. Doch das Problem liege in der Begründung dieser Neuregelung. Darin heißt es, dass auch „die unternehmerische Betätigung zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln (z.B. Zurverfügungstellung von Flaschenwasser)“ von „privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht“ vom Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung abgedeckt sein soll. Begründet werde das mit Blick auf den Störungs-, Not-, Krisen-, Katastrophen- und Verteidigungsfall.

Das klingt kompliziert, bedeutet aber: Getränkekonzerne aus aller Welt bekämen Zugang zu Bayerns Grundwasservorkommen, aus dem 90 Prozent des Trinkwassers stammt. In einer Krise, so befürchtet Gemeindetagsdirektor Hans-Peter Mayer, könnten Firmen die Ressource ausnutzen – und die Preise für kostbares Trinkwasser in die Höhe treiben. Mayer hat dafür kein Verständnis, vor allem nicht in Zeiten zunehmender Wasserknappheit. „Unsere Aufgabe ist es, die Wasserversorgung sicherzustellen“, sagt er. „Wir haben selbstverständlich auch einen Notfall- und Katastrophenplan.“

Der Gemeindetag und die anderen Verbände wundern sich über die neue Passage. „Wir wurden nicht konfrontiert mit der Formulierung“, sagt Mayer. „Wenn uns das nicht zufällig aufgefallen wäre, wäre das durchgerutscht.“ Und: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe zu einem früheren Zeitpunkt bereits abgelehnt, dass Mineralwasserhersteller und auch Nahrungsmittelbetriebe der öffentlichen Wasserversorgung zugeordnet werden. Bei der Expertenanhörung machte Gunnar Braun vom Verband kommunaler Unternehmen klar: „Dieses Gesetz ist nicht in unserem Sinne.“

Warum die Passage im neuen Gesetzestext sein muss, ist unklar. „Die Mineralwasser- und Nahrungsmittelindustrie hat durchaus erfolgreiche Lobbyarbeit geleistet“, sagt Hans Mayer vom Gemeindetag. Das Umweltministerium von Thorsten Glauber (Freie Wähler), das federführend ist, beschwichtigt auf Anfrage: „Die geäußerten Bedenken sind unbegründet.“ Der Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung werde nicht für kommerzielle Interessen geöffnet. Eine Ausnahme gelte nur, wenn aufgrund einer Notlage eine „wesentliche Unterbrechung“ der Wasserversorgung vorliege. CARINA ZIMNIOK

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