Die zweite Flucht des Ali Motaki

von Redaktion

Die deutsche Botschaft in Athen musste Ali Motaki persönlich über seine freiwillige Ausreise informieren, indem er dort Dokumente abgab. © privat

Herrsching – Er könnte längst bei Norma an der Kasse sitzen, eine Wohnung suchen, sich ein Leben aufbauen: Stattdessen steht Ali Motaki an einem Montagvormittag im November in der deutschen Botschaft in Athen, um eine Grenzübertrittsbescheinigung abzugeben. Nach dem kurzen Termin ist der Afghane so schlau wie vorher, was die Wiedereinreise angeht. „Ich habe eine Nummer und eine E-Mail-Adresse bekommen, bei der ich mich wegen des Visums melden kann“, erzählt er am Telefon.

Um nach mehr als drei Jahren in Deutschland arbeiten zu dürfen, blieb dem 34-Jährigen nur noch eine Option: die freiwillige Ausreise nach Griechenland. Die neue Abschiebekonsequenz des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) trifft auch Flüchtlinge, die in ihrem Wohnort angesehen sind, gut Deutsch sprechen und sogar dafür kämpfen, Steuern zahlen zu dürfen. Motaki ist ein Musterbeispiel dafür. In seinem früheren Leben war er Biologielehrer, den die Taliban mit einer Waffe bedrohten. Nach seiner Flucht lebte er in der Asylbewerberunterkunft in Herrsching im Kreis Starnberg. Seine letzte Chanche ist nun der rechtliche Umweg. Doch ob und wann er ein Arbeitsvisum erhält, ist ungewiss.

Den Asylantrag, den Motaki im Juli 2022 stellte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab. Einsprüche seiner Anwältin waren zwecklos. Der Afghane wurde schon im Februar 2023 von sechs Polizisten in der Unterkunft abgeholt und zum Flughafen gebracht. Nach drei Nächten schickte man ihn aber wieder zurück – ohne Begründung. Weil Motaki in Griechenland, wo er nur im Flüchtlingslager auf Lesbos lebte, eine Aufenthaltserlaubnis als Schutzbedürftiger erhielt, soll er wieder dorthin. So will es das Dublin-Abkommen der EU. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitte April sind solche Abschiebungen leichter möglich. Erschreckend daran: Das Gericht empfahl den Ausreisepflichtigen „die Schattenwirtschaft“ in Griechenland, um dort über die Runden zu kommen. Also Schwarzarbeit.

Griechenland ist für den Afghanen abgesehen vom Lager auf Lesbos ein fremdes Land. Weil er dort kaum Chancen auf Sprachkurse und einen Job sah, reiste er 2022 weiter nach Deutschland. So schnell er sein Deutsch auf B2-Niveau hievte, so zäh verlief der Kampf um eine Arbeitserlaubnis. Bis heute blieb er erfolglos, obwohl Motaki einen Ausbildungsvertrag bei Norma in Herrsching vorweisen konnte. Die Idee war, damit eine sogenannte Ausbildungsduldung zu erwirken. Der Staat sagte Nein.

Eigentlich hätte er am 1. Juli anfangen sollen. Daniela Triffo-Köroglu, Bereichsleiterin bei Norma, war derart angetan von Motaki, dass sie ihm die Perspektive zum Handelsfachwirt eröffnete – und die Ausbildungsstelle seit fünf Monaten frei hält. Sie will ihm keine Chance geben, sie will Motaki unbedingt. Doch Triffo-Köroglu erhielt nicht mal eine Rückmeldung, als sie die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Oberbayern wegen der Arbeitserlaubnis kontaktierte. „Eine Farce“, nennt sie die Vorgänge.

Motaki erschien mehrmals persönlich bei der ZAB, erhielt amtliche Schreiben, die einander widersprachen, Polizisten tauchten mehrmals an seiner Unterkunft auf, um ihn zum Flughafen zu bringen. Nur weil er zu den Zeitpunkten nicht da war, kam es nicht zur Zwangsabschiebung. Die Folge wäre ein Wiedereinreiseverbot nach Deutschland von mindestens zweieinhalb Jahren gewesen – und das Ende von Motakis Hoffnungen. Er fühlte sich wie „im Gefängnis auf Freigang“. Der Flug nach Athen war letztlich seine zweite Flucht. Diesmal vor den deutschen Behörden.

Ende Oktober verschärfte die ZAB den Druck – auf teils irrwitzige Art: Motaki wurde persönlich nach München bestellt, erhielt die Grenzübertrittsbescheinigung mit einer Ausreisefrist zum 30. November. Am selben Tag bekam er digital von einer anderen Sachbearbeiterin ein Schreiben mit der Aufforderung, schon bis 3. November auszureisen. Wusste der eine Angestellte nichts von der anderen? Auf Nachfrage schreibt Regierungssprecher Wolfgang Rupp: „Die von Ihnen genannten Punkte werden intern aufgearbeitet. Etwaige Fehler und Missverständnisse bedauern wir.“

Also wohl auch folgenden Vorgang: Am 30. Oktober antwortete eine ZAB-Mitarbeiterin auf Motakis Anliegen, einem Arbeitsvisum vorab zuzustimmen. Er und seine Anwältin wollten die legale Wiedereinreise sicherstellen. Es handle sich um „keinen dringenden Fall“, schrieb die Mitarbeiterin. „Zumal soll die Berufsausbildung in über acht Monaten, am 1.07.2025 beginnen.“ Der Satz ergibt zeitlich keinen Sinn und klingt, angesichts des psychischen Drucks, unter dem Motaki stand, wie Hohn. Aber er wirkte: Der Afghane packte seine Sachen und flog „freiwillig“ nach Griechenland. Dort sitzt er nun seit einem Monat fest und wartet auf Nachrichten aus der deutschen Botschaft. Untergekommen ist er bei einer Österreicherin auf Lesbos. Der Deal: Er hilft ihr dabei, Essen an Flüchtlinge zu verteilen.

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